Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Jeder möchte selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Bei Einschränkungen in der Bewegung können Stufen z.B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
2021 deutliche Fördermittelerhöhung
Investitionszuschuss der KfW für Barrierereduzierung (455-B)
Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren können von privaten Eigentümern und Mieter bei der KfW beantragt werden.
2021 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung! Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 30 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Euro erhöht. Damit reagieren das BMI und die KfW auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.
Quelle: KfW
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455-B - "Altersgerecht Umbauen"
Hinweis:
In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel schon bereits kurz vor Jahresende ausgelaufen waren und somit keine Förderungen mehr bewilligt wurde. Aus diesem Grund bietet es sich immer an Förderungen in der ersten Jahreshälfte zu benatragen.
Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Altersgerecht umbauen
Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.
Rechtzeitige Antragsstellung
Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Was wird gefördert?
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können entweder mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden oder es kann ein Zuschuss (455) beantragt werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
- Badumbau
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
- Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
- Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz – gefördert in Altersgerecht Umbauen
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
KfW Investitionszuschuss (455-E)
- bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
- für alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen
- erst Antrag im KfW-Zuschussportal stellen und dann mit dem Vorhaben starten und sofort Zuschusshöhe erfahren
Zum 01.04.2019 hat sich folgendes geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig
- Bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion werden jetzt auch gefördert
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barrierereduzierung (455-B) gefördert.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 - "Altersgerecht Umbauen" (Kredit)
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455-b "Altersgerecht Umbauen" (Zuschuss)
Barrierereduzierung - 455-B - das hat sich seit dem 01.04.2019 geändert:
- Nur ein Fachunternehmen führt die Reduzierung von Barrieren durch
- Bei Eigenleistung werden Kosten für das Material nicht länger anerkannt
- Die Teilung der Wohnfläche (barrierereduzierende Maßnahme) wird gefördert
Sonstige Förderungen
Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:
Alle Angaben ohne Gewähr.
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