Kontakt
Löcken Bau-Service
Rheiner Straße 34
48480 Spelle
Homepage:www.loecken.de
Telefon:05977 9390-0
Fax:05977 9390-28

Förder­ung von Einbruch­schutz

Ihre Investition im Bereich Einbruch­schutz sowie entsprech­ende Präventiv­maß­nahmen werden von staat­licher Seite durch verschiedene Förder­programme unter­stützt.

Antragstopp für Zuschuss Einbruch­schutz (455-E)

Aktuell sind die Förder­mittel erschöpft und stehen nicht mehr zur Verfügung. Daher können Sie ab sofort keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Einbruch­schutz (455-E) stellen. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB).

KfW - Einbruchschutz "Altersgerecht Umbauen" (159)

Mann mit Taschenlampe
Das Gefühl von Sicherheit ist unbezahlbar. Wenn Sie dafür in Einbruchschutz investieren, sollten Sie sich die staatlichen Fördergelder nicht durch die Lappen gehen lassen!

TIPP: Der Einbau einbruch­hemmender (barriere­armer) Fenster, Balkon- und Terrassen­türen wird nach wie vor von der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA "Einzel­maß­nahmen an der Gebäude­hülle (BAFA)" gefördert.

Statt eines Zu­schusses können Sie einen zins­günstigen Kredit bean­tragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Alters­gerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barriere­reduzierende Maß­nahmen und Einbruch­sicher­heit fördert.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit dem Kredit der KfW "Altersgerecht umbauen" (159) gefördert. Das sind im einzelnen:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenstergriffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelung
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen

Wer wird gefördert?

Vorraus­setzung für die Förder­möglichkeit ist, dass Sie eine Privat­person sind.

  • Eigen­tümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit max. zwei Wohn­einheiten sowie Wohnungs­eigentümer,
  • Käufer eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • Privat­personen einer Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft (WEG) oder Mieter

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

Zum Seitenanfang